Stillgelegte Mülldeponie Hüttenfeld
Doch keine Wiederaufforstung der Mülldeponie wie damals als Genehmigungsgrundlage beschlossen?
15. März 2008
Artikel zur Berichterstattung des Südhessen Morgen betr. Mülldeponie-Rekultivierung
von unserem Mitglied Dr. Rainer Proetzsch, Hüttenfeld)
Mülldeponie-Bauabschnitt III: Grasland statt Wald?
In den letzten Wochen beschäftigten sich Ausschüsse und Stadtparlament mit dem Versuch des ZAKB, die Aufforstung des Bauabschnitts (BA) III der Mülldeponie zu umgehen. Ein kurzer Rückblick:
- Anfang der 70er Jahre wird bei Hüttenfeld ein Deponiegelände in ungeeigneter Lage genehmigt:
Landschaftsschutzgebiet, Sandboden und im Grundwassereinzugsgebiet des Wasserwerks Bürstädter Wald gelegen.
Eine der Bedingungen für die Genehmigung war die Wiederaufforstung des Geländes nach Stilllegung der Deponie.
- Eine Basisabdichtung als Grundwasserschutz wurde seitens des damaligen Kreis-Eigenbetriebs nicht für notwendig gehalten. Statt dessen sollten die einzelnen Bauabschnitte nach Stilllegung eine Kappenabdichtung gegen Regenwasser und eine Bodenschicht für Wald erhalten.
- Rund 20 Jahre lang wurde Abfall aller Art in BA I und II abgelagert. Aus Sickerwässern entstand eine Schadstofffahne im Grundwasser, die in Richtung Wasserwerk abfließt und mit zahlreichen Brunnen überwacht wird.
Das Wasserwerk jedoch würden die Schadstoffe wegen der Verdünnung und Kappenabdichtung nie erreichen, heißt es.
- Die bereits abgeschlossenen BA I und II wurden mit Schichten aus Mineralstoff zur Abdichtung, Drainagematerial zur Wasserableitung und mit Rekultivierungsboden abgedeckt, leider ohne eine Kunststoffbahn als weiterer Wasserbarriere über der Mineralschicht. Diese Art der Abdichtung ist für den Wald ungeeignet. Eine Mineralschicht wird immer wasserdurchlässig.
- Nachträglich ließ der inzwischen zuständige Zweckverband Abfallwirtschaft Bergstraße (ZAKB) ein Gutachten erstellen mit dem Ergebnis, dass Bäume auf den BA I und II die Mineralschichtabdichtung durchdringen und zerstören würden (Anm.: wegen fehlender Kunststoffbarriere) und nur flachwurzelnde Pflanzen dort wachsen können. Aufgrund des Gutachtens, vielleicht auch wegen der vollendeten Tatsachen, genehmigt das Regierungspräsidium die Rekultivierungsänderung: Grasland statt Wald für BA I und II.
Jetzt wird über die Rekultivierung von BA III entschieden. Wieder zieht der ZAKB sein Gutachten hervor und beantragt, das Regierungspräsidium möge auch diesmal Grasland statt Wald genehmigen.
Bäume speichern große Wassermengen und verhindern das Auswaschen von Schadstoffen ins Grundwasser (Wasserwerk!). Sie verbessern das Klima durch CO2-Aufnahme aus der Luft, Abgabe von Feuchtigkeit bei Trockenheit, Auffangen von Abgasen und Staub. Weiterhin würde auf BA III die ewige Nachsorge (Entfernen aller Sämlinge von tiefwurzelnden Pflanzen) entfallen und landwirtschaftliche Nutzfläche müsste nicht als Ausgleich für den verlorenen Wald geopfert werden.
Die für die Aufforstung von ehemaligen Deponien geeigneten Untergründe sind bekannt. Da die Kappenabdichtung wahrscheinlich noch nicht begonnen wurde, besteht kein Zwang, das ursprüngliche Rekultivierungsziel Wald abzuändern. Eine Aufforstung ist die leistungsfähigste Oberflächenbarriere und langfristig die preiswerteste Lösung für BA III (und IV), auch bei zeitweiliger Bewässerung. Das Regierungspräsidium sollte in der Frage der richtigen Deponieabdeckung dem Anspruch, Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden, gerecht werden.
Ich vertraue darauf, dass das Stadtparlament die notwendigen Schritte unternimmt, damit zumindest auf BA III und IV wieder Wald wachsen darf.
Dr. R. Proetzsch
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Pro Hüttenfeld e.V. |
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